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Bombodrom verhindern –
Nein zum größten Bombenabwurfplatz Europas

In der Kyritz-Ruppiner Heide nordwestlich von Berlin will die Bundesregierung den größten Luft-/Boden-Schießplatz Europas in Betrieb nehmen - das Bombodrom. Geübt werden sollen der integrierte Boden- und Luftkrieg und vor allem der Abwurf ungelenkter Bomben, deren Einsatz zahlreiche Tote und Verletzte in der Zivilbevölkerung fordert.

Ende März 2009 erstritten die Menschen aus der Region einen wichtigen Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stoppte die Inbetriebnahme des Bombodroms auf Grund einer fehlenden „planerischen Gesamtabwägung“. Jetzt muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie diese nachholt – oder das Projekt zu den Akten legt.

Die militärpolitische Bedeutung

Das Bombodrom wäre aufgrund seiner Größe von 14.000 Hektar der erste Truppenübungsplatz in Deutschland, auf dem die Bundeswehr und die NATO-Verbündeten den Abwurf von Bomben sowie den kombinierten Einsatz von Luft- und Bodenverbänden trainieren könnten. Neben den Hubschraubern und Kampfbombern der Bundesluftwaffe sollen auch andere innerhalb der NATO verwendete Erdkampfbomber das Bombodrom nutzen dürfen. Die Bomben sollen aus Höhen von 30 bis 4.000 Metern abgeworfen werden. Daraus lässt sich schliessen, dass neben dem Abwurf ungelenkter Bomben auch der Einsatz der neuesten Generation zielsuchender Bomben trainiert werden soll.

Seit der Auflösung des Warschauer Paktes dienen solche Manöver kaum mehr zur Einübung der Landesverteidigung. Vielmehr soll der Truppenübungsplatz auch „dem Zweck dienen, den Ausbildungsstand der Einsatzverbände – hier insbesondere der Krisenreaktionskräfte – zu halten und zu verbessern“ (Aussage des Oberbundesanwaltes vor dem Bundesverwaltungsgericht) . So entwickelt sich die Bundeswehr im Rahmen von NATO und EU immer mehr zu einer weltweit einsetzbaren Interventionsarmee. Diplomatie und Konfliktvermeidung drohen noch mehr als bisher auf der Strecke zu bleiben.

Zu kritisieren ist insbesondere, dass NATO-Truppen bei Auslandseinsätzen intensiv auf den Einsatz von Kampfbombern setzen, um die Verluste der eigenen Truppen zu minimieren. Dabei wird - wie z.B. in Afghanistan – billigend in Kauf genommen, dass viele unbeteiligte Zivilisten getötet werden. Auch hochmoderne Bomben können nicht zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten unterscheiden.

Im Falle der Inbetriebnahme des Bombodroms muss damit gerechnet werden, dass in der Kyritz-Ruppiner Heide auch der Abwurf taktischer Atombomben geübt wird. Denn Deutschland ist keine atomwaffenfreie Zone: Im rheinland-pfälzischen Fliegerhorst Büchel in der Eifel halten die USA auch zwei Jahrzehnte nach Ende des Kalten Krieges in unterirdischen Bunkern noch rund 20 taktische Atombomben für den Einsatz bereit. Für den Abwurf taktischer Atombomben ist eine besondere Flugfigur zu üben, die die Gefährdung für das eigene Flugzeug ausschließen soll, der Schulterwurf, oder auch LOFT-Verfahren genannt.

Die Geschichte des Bombodroms

Das Gelände des Bombodroms zwischen Wittstock, Rheinsberg und Neuruppin wurde in den Jahren nach 1950 vom sowjetischen Militär schrittweise besetzt und die Eigentümer größtenteils enteignet. Vierzig Jahre lang wurden von der Roten Armee und den Vertragsstaaten des Warschauer Pakts dort alle Arten von Manövern mit Land- und Luftstreitkräften durchgeführt.

Nach der deutschen Einigung 1990 begann die lokale Bevölkerung die zivile Nutzung zu planen und Konzepte für die touristische Erschließung des Gebiets zu entwerfen. Völlig überraschend erklärte die Bundeswehr 1992, das Bombodrom ,,weiter nutzen“ zu wollen. Ein Aufschrei der Entrüstung ging durch die Region.

Protestdampfer

Der Widerstand gegen die Wiederinbetriebnahme des Bombodroms ist tief in der Bevölkerung verankert und wird von zahlreichen lokalen und überregionalen Initiativen,Kommunalvertretungen, allen demokratischen Parteien und vielen Unternehmern der Region getragen. Denn die einzige ökonomische Perspektive – der Fremdenverkehr – stünde mit 1.700 Einsätzen von Kampfflugzeugen an 200 Tagen im Jahr vor dem Aus.

Der breiten Bewegung gegen das Bombodrom ist es zu verdanken, dass sich in den letzten Jahren auch die Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Berliner Senat für eine zukünftig friedliche Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ausgesprochen haben. Doch die Bundeswehr hielt unter wechselnden Verteidigungsministern bisher am Bombodrom fest.

Die juristische Auseinandersetzung um das Bombodrom

Die juristische Auseinandersetzung begann im Frühjahr 1994. Vierzehn der anliegenden Gemeinden klagten gegen die militärische Nutzung beim zuständigen Verwaltungsgericht. Während der Klage in den ersten beiden Instanzen stattgegeben wurde, fällte das Bundesverwaltungsgerichts im Dezember 2000 ein enttäuschendes Urteil: Die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide wurde nicht grundsätzlich untersagt. Allerdings wurde das Verteidigungsministerium aufgefordert, vor der Inbetriebnahme eine Anhörung der Betroffenen durchzuführen.

Wer angehört werden soll, legte das Verteidigungsministerium fest. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird genauso ausgeschlossen wie viele naheliegende Orte, die Umweltverbände und sämtliche Einwohner/innen. Von den 22 Verfahrensbeteiligten votieren 21 entweder absolut gegen die militärische Nutzung oder haben große Bedenken. Trotzdem erteilte der damalige Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) im Juli 2003 die Betriebserlaubnis für das Bombodrom.

Protestdampfer

Auch gegen diese Betriebserlaubnis wurde geklagt – mit Erfolg. Im Juli 2007 verwarf das Verwaltungsgericht Potsdam die Betriebserlaubnis wegen gravierender Fehler. Dieses Urteil bestätigte am 27. März 2009 das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Nach Auffassung des 2. Senats liegt der Verwaltungsentscheidung nicht die erforderliche planerische Gesamtabwägung zugrunde. Eine solche hätte vorausgesetzt, dass sämtliche öffentlichen und privaten Belange – und somit auch die der Kläger - in einem geeigneten Verfahren ermittelt und untereinander abgewogen worden wären.

Die Bundesregierung hat jetzt drei Möglichkeiten auf das Urteil zu reagieren:

  1. Sie kann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen – allerdings mit geringen Erfolgsaussichten. Das Urteil würde nur auf Rechtsfehler untersucht. Trotzdem würde diese Entscheidung noch mehrere Jahre Unsicherheit für die Region bedeuten.
  2. Sie kann das Urteil akzeptieren, aber trotzdem am Bombodrom festhalten und ein neues Planungsverfahren zur Inbetriebnahme des Bombodroms in die Wege leiten – mit offenem Ausgang.
  3. Sie kann das Projekt aufgeben.

Jetzt müssen wir entsprechend Druck machen, dass die Bundesregierung unter Federführung des Verteidigungsministeriums die Chance zum Kurswechsel ergreift und das Projekt endlich kippt!

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