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auf aktuelle politische Entscheidungen.
Der Skandal um die Sponsoring-Praxis der CDU in Nordrhein-Westfalen und Sachsen erschüttert das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in die Parteien. Schon die "Mövenpick-Spende" hatte bei vielen Menschen den Verdacht geweckt, Politiker/innen und Parteien könnten käuflich sein. Darum fordern wir eine Verschärfung des Parteiengesetzes. Nur so kann dieser für die Demkoratie schädliche Verdacht wirkungsvoll entkräftet werden.
Ministerpräsidenten zum Mieten?
Die CDU in Nordrhein-Westfalen hat exklusive Zusammenkünfte mit dem Ministerpräsidenten Rüttgers sowie anderen Regierungsmitgliedern zum Kauf angeboten. So enthielt ein sogenanntes "Partnerpaket" der NRW-CDU für 20.000 Euro nicht nur die Miete für einen Stand auf dem CDU-Landesparteitag, sondern auch "Einzelgespräche mit dem Ministerpräsidenten oder Minister/innen". Ähnliche Angebote unterbreitete auch die CDU in Sachsen potenziellen Sponsoren.
Nachdem die zwielichtigen Sponsoringpraktiken ans Licht gekommen sind, sind sich plötzlich alle Parteien einig: Natürlich dürfen Regierungsmitglieder nicht gegen Geld vermarktet werden! Der nordrhein-westfälische CDU-Generalsekretär musste wegen des Skandals zurücktreten.
Bild: Harald Reiss - Pixelio
Mehr Transparenz auch beim Sponsoring
Der Skandal macht deutlich, dass es im geltenden Parteiengesetz noch einige Lücken gibt. Bereits 2001 hat eine vom damaligen Bundespräsidenten Rau nach dem Skandal um Kohls schwarze Kassen eingesetzte Sachverständigenkommission zur Parteienfinanzierung den Bundestag aufgefordert, zu überprüfen, "ob die Vielfalt von modernen Formen des Sponsoring" im Parteiengesetz angemessen berücksichtigt sei (Kommissionsbericht, S.100). Unter Partei-Sponsoring versteht man die Förderung einer Partei durch eine Einzelperson, eine Organisation oder ein Unternehmen, in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen. Im Gegensatz zu einer Spende ist das Sponsoring mit der Erwartung verbunden, eine die eigenen Marketingziele unterstützende Gegenleistung zu erhalten.
Parteispenden müssen derzeit ab einer Höhe von 10.000 Euro veröffentlicht werden. Die Namen von Sponsoren und die Höhe ihrer Sponsoringleistungen müssen bisher dagegen nicht veröffentlicht werden. In den Rechenschaftsberichten der Parteien wird lediglich die Gesamtsumme der Sponsoring-Einnahmen veröffentlicht. Und während Firmenspenden an Parteien nicht steuerlich abzugsfähig sind, kann das Partei-Sponsoring als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Darum fordern wir gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen, dass für Parteispenden und das Partei-Sponsoring künftig gleiche und umfassende Veröffentlichungspflichten gelten müssen. Campact, Transparency International Deutschland und Lobby Control fordern, dass Spenden und Sponsoring bereits ab einer Höhe von 2000 Euro jährlich veröffentlicht werden sollen. Ab 10.000 Euro soll die Spende sofort veröffentlicht werden müssen - und nicht erst ein Jahr später in den Rechenschaftsberichten der Parteien.
Die Mövenpick-Spende
Vor der Bundestagswahl bekam die FDP etwa 1,1 Millionen Euro und die CSU 820.000 Euro Spenden aus dem Firmenkonglomerat von August Baron von Finck, der auch Miteigentümer der Mövenpick-Hotelkette ist. Nach der Wahl senkte die schwarz-gelbe Koalition die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen. Ob es zwischen der Millionenspende und der Steuersenkung einen Zusammenhang gibt, lässt sich nicht beweisen. FDP und CSU sagen, sie hätten die Hotelsteuer aus Überzeugung gesenkt und nicht als Gegenleistung für die Mövenpick-Spende.
Aber schon der bloße Verdacht der Käuflichkeit schadet nicht nur dem Ansehen von FDP und CSU, sondern unserer Demokratie insgesamt. Darum wollen wir Parteispenden und Partei-Sponsoring über 50.000 Euro jährlich verbieten. Kein Sponsor oder Spender – egal ob es sich um eine Privatperson, eine Firma oder einen Verband handelt – dürfte dann diese Spenden-Obergrenze mehr überschreiten. Damit wäre der Diskussion über den politischen Einfluss von Großspendern die Grundlage entzogen. Bislang sieht das Parteiengesetz keine solche Obergrenze für Spenden und Sponsoring vor.
Bild: D. Gast - Pixelio
Unabhängige Kontrolle
Über die Einhaltung des Parteiengesetzes wachen derzeit der Bundestagspräsident und die Bundestagsverwaltung. Bisher haben sich alle Bundestagspräsidenten bemüht, dieser Aufgabe überparteilich nachzukommen. Trotzdem steht der Bundestagspräsident als Parteipolitiker in dem Ruf, befangen zu sein.
Als etwa der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse wegen Kohls schwarzer Kassen Strafgelder gegen die CDU verhängen musste, warfen ihm einige CDU-Politiker Parteilichkeit vor. Thierses Entscheidungen wurden jedoch von unabhängigen Gerichten bestätigt. Trotzdem wäre es besser, wenn künftig eine unabhängige Stelle, die an keine Weisungen gebunden ist, für diese Aufgabe zuständig wäre. So ließen sich Interessenskonflikte von vornherein ausschließen. Unsere Partnerorganisation Transparency International schlägt vor, einen unabhängigen Bundesbeauftragten mit dieser Aufgabe zu betrauen. Ähnlich wie der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Warum fordert Campact kein Verbot von Firmenspenden?
Verschiedentlich wird auch ein generelles Verbot von Firmenspenden gefordert, so zum Beispiel von unserer Partnerorganisation Mehr Demokratie. Obwohl wir eine gewisse Sympathie für diese Forderung haben, halten wir sie jedoch politisch für nicht durchsetzbar. Und wir teilen die Befürchtungen von Transparency und Lobby Control, dass sich bei einem Verbot von Firmenspenden das Geld lediglich andere Wege suchen würde. Das zeigen auch die Erfahrungen aus Frankreich, wo Firmenspenden an Parteien verboten sind. Außerdem ist die Abgrenzung zwischen einer Firmen- und Privatspende bei Personengesellschaften, Selbständigen und Freiberuflern gar nicht so einfach. Für wichtiger halten wir es deshalb eine Obergrenze für Spenden und Sponsoring einzuführen und auch das Sponsoring strengen Transparenz-Regeln zu unterwerfen. Ganz verbieten kann man Parteispenden schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht.
Warum sind Parteispenden überhaupt erlaubt?
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes sind Parteispenden Ausdruck der "Verwurzelung" einer Partei in der Gesellschaft. Eine Finanzierung der Parteien ausschließlich aus Steuermitteln wäre nach der Karlsruher Rechtsprechung verfassungswidrig. Damit wollten die Verfassungsrichter gewährleisten, dass sich die Parteien nicht einfach beliebig aus der Staatskasse bedienen können, sondern in der Gesellschaft um Mitglieder und Spenden werben müssen. Deshalb ist die gesellschaftliche Verankerung einer Partei auch der Maßstab für die Verteilung der Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Gemessen wird die gesellschaftliche Verankerung einer Partei nicht nur an der Anzahl der WählerInnenstimmen, die eine Partei bei den letzten Wahlen erhalten hat, sondern auch nach der Höhe der Einnahmen einer Partei aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Spenden von natürlichen Personen werden mit 0,38 Euro für jeden Euro bezuschusst. Dabei werden pro Person höchstens bis 3.300 Euro berücksichtigt.
Allerdings wird bei dieser Betrachtungsweise die ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung in der Gesellschaft zu wenig berücksichtigt. Um einen zu großen Einfluss von Großspendern zu verhindern, halten wir deshalb eine Deckelung von Parteispenden auf 50.000 Euro pro Spender und Jahr für dringend notwendig.