Nimm mit 606.511 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Wir haben diese Sammlung von Fragen und Antworten zusammengestellt, die sich zur Steuerkampagne ergeben:
Prinzipiell ja, nur sollte ein Abkommen dazu mit den betroffenen Ländern wie der Schweiz in einer Weise geschlossen werden, dass Straftäter am Ende nicht besser dastehen als Menschen, die ehrlich ihre Steuern gezahlt oder sich selbst angezeigt haben. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird mit bis zu fünf, in schweren Fällen auch mit bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug bestraft. Mit dem geplanten Abkommen wird langjährige Steuerhinterziehung geradezu belohnt.
Es gibt starken Druck aus der EU in Richtung Schweiz, den sogenannten automatischen Informationsaustausch auch auf die Schweiz auszuweiten. Damit müsste die Schweiz Informationen über Kontodaten von EU-Bürger/innen offenlegen. Zwischen den EU-Mitgliedsstaaten wird dies bereits praktiziert, Steuerhinterziehung kann so wirksam bekämpft werden. Das Abkommen mit Deutschland untergräbt die Bemühungen der EU für mehr Steuergerechtigkeit.
Die in der Schweiz liegenden Mengen an Schwarzgeld werden meist auf 100 bis 180 Milliarden Euro, teils auch auf bis zu 300 Milliarden Euro geschätzt. Das bedeutet Steuerausfälle in mindestens hoher zweistelliger Millardenhöhe. Dies sind Gelder, die dem Staat z.B. für dringende Investitionen in Bildung oder das soziale Netz fehlen oder die per Umlage auf alle Steuerpflichtigen dann der Gemeinschaft aufgebürdet werden. Das ist extrem ungerecht.
Die 1,9 Mrd. Euro (2 Mrd. Schweizer Franken), von den in der Presse immer wieder die Rede ist, sind eine Vorauszahlung der Banken. Damit wird dieser Betrag garantiert und soll mit den tatsächlichen Steuereinnahmen verrechnet werden. Doch die Steuern werden von den Schweizer Banken eingezogen und anonym an die deutschen Behörden weitergeleitet. Es gibt keinerlei Kontrollmöglichkeiten, ob überhaupt und wie viel jeder Steuerflüchtling gezahlt hat. Die deutschen Steuerbehörden lassen sich damit jedes Heft aus der Hand nehmen.
Das Schweizer Bankgeheimnis wird seit Jahren kontrovers diskutiert, ist durch verschiedene Ergänzungen ohnehin schon kein "Generalgeheimnis" mehr und durch Abkommen wie mit den USA faktisch abgeschafft. Dies sollte auch das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland widerspiegeln - die Aufhebung des Geheimnisses muss für konkrete Verdachtsfälle des Steuerbetrugs unbeschränkt möglich werden.
Weitere Informationen dazu im 5-Minuten-Info der Kampagne.